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Tag der offenen Tür-Teilnahmebedingungen

Frau Sköries 0

Liebe Grundschülerinnen und Grundschüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns sehr, dass Ihr/Sie sich zu unserem Tag der offenen Tür am kommenden Samstag angemeldet haben. Damit die Veranstaltung unter den aktuellen Bedingungen durchgeführt werden kann, müssen wir leider einige Regeln beachten:

Einlass kann nur unter den Bedingungen von 2G+ gewährt werden! Bitte halten Sie am Haupteingang einen entsprechenden  Nachweis bereit. Neben des Nachweises zum Impfstatus müssen wir ein amtliches Dokument (z. B. Personalausweis) einsehen. Da es zu Wartezeiten kommen kann, bitten wir um frühzeitige Anreise.

Für die Kinder genügt als Nachweis die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. 

Wir bitten um Verständnis für die vorgegeben Maßnahmen. Teilnehmen können leider nur zuvor angemeldete Personen.

Hier einmal übersichtlich die Regelungen die seit heute (17.01.2022) in NRW gültig sind:

Geimpft-geimpft-geimpft:

Wer bei seiner Erstimpfung Biontech, Moderna oder Astrazeneca erhielt, benötigt für die Grundimmunisierung noch die Zweitimpfung. Wer danach die dritte Impfung bekommen hat (mit Biontech oder Moderna in der Regel frühestens drei Monate nach der Zweitimpfung), gilt noch ab demselben Tag als geboostert und ist somit von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit.

Geimpft-geimpft-geimpft (auch in jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)

Für diejenigen, die mit dem Einfach-Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gibt es eine Änderung: Auch sie brauchen jetzt drei Impfungen, um als geboostert zu gelten und von der Testpflicht befreit zu werden. Davor galten sie schon nach zwei Impfungen als geboostert.

Geimpft-geimpft (für etwa zweieinhalb Monate):

Wer zweifach geimpft ist, wird zwischenzeitig Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen – wenn die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Genesen (für etwa zwei Monate):

Wer genesen ist, wird zwischenzeitig ebenfalls Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen – wenn der positive PCR-Test mehr als 27 Tage aber weniger als 90 Tage zurückliegt.

Geimpft-genesen:

Wer zuerst einfach geimpft wurde und danach mit PCR-Nachweis mit Corona infiziert war, wird Geboosterten gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.

Genesen-geimpft:

Das gilt auch andersherum: Wer eine Corona-Infektion mit einem PCR-Test nachweisen kann und eine darauffolgende Impfung, wird Geboosterten ebenfalls gleichgestellt und von der Testpflicht ausgenommen.

Genesen-geimpft-geimpft:

Wer sich zunächst mit Corona infiziert hatte und dann zweimal impfen ließ, gilt als geboostert und ist von der Testpflicht befreit.

Geimpft-genesen-geimpft:

Auch wer zunächst einmal geimpft wurde, sich danach mit Corona infizierte und sich dann noch ein zweites Mal impfen ließ, gilt als geboostert und von der Testpflicht ausgenommen.

Geimpft-geimpft-genesen:

Von der Testpflicht der 2G-plus-Regel befreit ist auch, wer doppelt geimpft ist und sich danach mit Corona infiziert hat. Er oder sie gilt dann auch als geboostert.

Quelle: Homepage des WDR vom 17.01.2022, Zugriff um 14.20 Uhr

Bis Samstag!

Die Schulleitung